Wo und warum stören Lampen in der Nacht?

Einen überaus spannenden und lehrreichen Rundgang erlebten die 20 Teilnehmenden beim Abendspaziergang zu diesem Thema mit dem Experten Lukas Schuler vom Verein Dark sky.

Am Bahnhof ging Lukas Schuler gleich zu Beginn auf die SIA Norm 491 ein, die die „Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen im Aussenraum“ regelt. Auch sicherheits-relevante Beleuchtungen unterliegen dieser Norm, sie sollen bedarfsgerecht und umweltverträglich installiert werden. In der Regel sind Anwohnende im Umkreis bis zu 100m zu einer Lichtquelle beschwerdeberechtigt. Bei starker Störung auch weiter entfernt. Viel Licht nützt nichts gegen Vandalismus – gemäss dem Experten gibt es mehr Vandalismus bei guter Beleuchtung als bei schlechter.

Nach dem hell erleuchteten Bahnhof empfing uns die wohltuend dunkle Sophie-Guyer-Wiese. Es ist zu hoffen, dass diese Wiese auch nach Umwandlung in einen Generationenpark als natürlicher Dunkelraum im Dorfzentrum erhalten bleibt. Die Vermeidung unnötiger Lichtemissionen ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt. Immer wieder mass Lukas Schuler die Farbtemperatur der verschiedenen Leuchten. Warmes Licht mit einem Wert unter 2700 Kelvin stört Insekten, Fledermäuse und auch uns Menschen viel weniger als bläuliches Licht mit einer Farbtemperatur über 3000 Kelvin.

In der Seestrasse lobte der Fachmann die Beleuchtung, welche in der Mitte der Strasse angebracht ist und somit die Hausfassaden nur wenig belastet werden. Bei der Kirchenbeleuchtung vermutete Lukas Schuler einen Defekt des Scheinwerfers. Die Farbtemperatur zeigte einen hohen Anteil an grünem Licht, an der Fassade war ein leichter Grünstich ersichtlich. Heutzutage würde es bessere Beleuchtungskonzepte geben, meinte er.

Am Seequai, bei einem warmen Apfelpunsch, konnten die Erkenntnisse ausgetauscht werden:

– weniger ist mehr: nur wirklich notwendige Leuchten im Aussenraum installieren.

– von einem intakten Tag-Nachtrhythmus profitieren alle: Menschen schlafen gesünder, nachtaktive Tiere können ihren Lebensraum behalten, Pflanzen behalten ihren jahreszeitlichen Stoffwechsel.

– für nicht-sicherheitsrelevante Beleuchtung gilt die gleiche Nachtruhe wie für Lärm von 22:00 – 06:00 Uhr (ausser Weihnachtsbeleuchtung).

NVV Pfäffikon

18.02.2024 Edith Küpfer, Fotos Verena Brunner

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